Quo vadis, EPBD? Die neue EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in 2026

Die EU-Gebäuderichtlinie (englisch Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) ist das zentrale europäische Regelwerk zur Energieeffizienz von Gebäuden. Ihr Ziel: ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Was ändert sich mit dem europäischen Energie-Regelwerk – und wen betrifft es?
Wo die Richtlinie gerade steht
Auf Gebäude entfallen in der EU rund 40% des Energieverbrauchs und 36% der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Zugleich gilt ein großer Teil des Bestands als nicht energieeffizient, während die jährliche Sanierungsrate bei nur etwa einem Prozent liegt. Vor diesem Hintergrund hat die EU im Rahmen des European Green Deal und des „Fit für 55″-Pakets die Anforderungen verschärft, um bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die EPBD ist für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich und seit dem 28. Mai 2024 in Kraft. Die EU-Umsetzungsfrist endete offiziell am 29. Mai 2026. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): So hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Er beeinhaltet eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Er sieht eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich vor. Der Entwurf befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und soll nach derzeitigem Stand noch 2026 in Kraft treten.
Nach Angaben der Bundesregierung entfällt mit der neuen Gesetzgebung die starre Vorgabe eines Mindestanteils von 65% erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Eigentümer:innen sollen künftig stärker zwischen verschiedenen Heizungsoptionen wählen können. Förderungen für klimafreundliche Systeme bleiben weiterhin bestehen.
Was die Richtlinie vorschreibt
Die EPBD legt keine einheitliche Pflicht für jedes einzelne Gebäude fest. Stattdessen definiert sie einen Rahmen mit Zielmarken, den die Mitgliedstaaten national ausgestalten. Zu den wichtigsten Vorgaben zählen:
- Wohngebäude: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands soll bis 2030 um mindestens 16% und bis 2035 um 20-22% sinken (gegenüber 2020).
- Nichtwohngebäude: Nach dem „worst-first“-Prinzip müssen die ineffizientesten 16% bis 2030 und die ineffizientesten 26% bis 2033 auf bessere Effizienzwerte gebracht werden.
- Neubau: Ab 2030 müssen neue Gebäude in der EU grundsätzlich Nullemissionsgebäude sein; für neue öffentliche Gebäude gilt diese Vorgabe bereits ab 2028.
Weitere Instrumente der Richtlinie sind nationale Gebäuderenovierungspläne, schrittweise Solar- und Ladeinfrastruktur-Vorgaben sowie überarbeitete Energieausweise.
Wen die Richtlinie betrifft – und wie wir Sie unterstützen
Die Richtlinie schreibt keine unmittelbare Sanierungspflicht für jedes einzelne Bestandsgebäude vor. Die Mitgliedstaaten legen vielmehr nationale Maßnahmen fest, mit denen die europäischen Effizienzziele erreicht werden sollen. Betreffend werden diese Eigentümer:innen, die Bauherrenschaft, die Immobilienwirtschaft und die öffentliche Hand. Besonders für Bestandshalter rückt der energetische Zustand eines Gebäudes stärker in den Fokus. Er beeinflusst nicht nur den technischen Sanierungsbedarf, sondern auch Finanzierung, Vermietbarkeit und langfristige Werthaltigkeit. Effiziente Gebäude gewinnen dadurch an Bedeutung, während ineffiziente Bestände stärker unter Druck geraten können.
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Zum Weiterlesen
• Deutsches Architektenblatt: Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD verständlich erklärt
• Bundesarchitektenkammer: EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – Einordnung und Umsetzungsvorschläge



